Bericht aus dem Rat der Stadt Köln

Nachhaltige urbane Mobilitätsplanung

Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, eine nachhaltige urbane Mobilitätsplanung nach den Vorgaben und Richtlinien der Europäischen Union (Sustainable Urban Mobility Plan – SUMP) zu erstellen. Aufgrund vielfältiger Anforderungen an eine funktionierende Mobilität sowie der Notwendigkeit integrierter Stadtentwicklungsplanung haben sich die Ansprüche an Verkehrs- bzw. Mobilitätsplanungen gerade in Großstädten verändert.

Um Städten und Gemeinden bei der Bewältigung der aktuellen Probleme zu helfen, fördert die Europäische Union mit Netzwerken und finanziellen Mitteln die Erstellung entsprechender nachhaltiger Pläne mit dem Projekt „Sustainable Urban Mobility Plan“ (nachhaltige urbane Mobilitätsplanung) – kurz SUMP.

Ziel ist eine verbesserte Erreichbarkeit der Stadt durch eine hochqualitative und nachhaltige Mobilität, die eine ausgewogene und integrierte Entwicklung aller Verkehrsmittel beinhaltet. Die regionale Zusammenarbeit soll dabei besondere Beachtung finden. In einem ersten Schritt soll die Verwaltung den Aufwand an Personal, Zeit und finanziellen Mitteln darstellen und dem Rat vorlegen.

Sportentwicklungsplan beschlossen

Der Rat der Stadt Köln hat den Sportentwicklungsplan als wichtiges Fundament für den Kölner Sport beschlossen, und auf Initiative der CDU folgende Ergänzungen beschlossen:

  1. Er beauftragt die Verwaltung, auf Basis des Gutachtens die konkreten weiteren Maßnahmen durchdacht und nachhaltig in die Wege zu leiten und die politischen Gremien unter Beachtung der bezirklichen Belange einzubinden.
  2. Um die Sanierung von Sportanlagen mit identifizierten Mängeln zügig voranzutreiben, sind kurzfristig die personellen Voraussetzungen beim Sportamt zu schaffen.
  3. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt sein Engagement auch zukünftig weiter in den Sport zu investieren und den Sport auf allen Ebenen zu unterstützen. Der Sportentwicklungsplan dient dafür als wichtige Grundlage. Die Basis dafür sind die bereits eingeleiteten Maßnahmen wie Wegfall der Hallengebühren, Umwandlung von Tenne in Kunstrasenplätze und Errichtung von Bewegungsräumen als erfolgreiche erste Schritte. Ein wichtiger Beschluss ist die Realisierung von Zweifachturnhallen beim Neubau von Grundschulen. Auch mit dem Ratsbeschluss zur Haushaltsplananmeldung 2018 wurden für die Ausstattung im Bereich des Schulsportes über den politischen Veränderungsnachweis Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro für die Schulen bereitgestellt. 2019 flossen 2 Mio. Euro zusätzlich in verschiedene Sportprojekte. Und letztlich wurde die Jugendbeihilfe für die Sportvereine auf über 1,25 Mio. Euro erhöht.
  4. Bei der Umsetzung der Sportentwicklungsplanung – insbesondere der neuen Bewegungsräume in Grünanlagen – sollen neue Flächenversiegelungen vermieden oder kompensiert werden. Zur Aufstellung der Bewegungsgeräte sollen vorrangig bereits versiegelte Flächen genutzt werden.

KVB soll weitere 22,5 Jahre den ÖPNV betreiben

Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, ab 01.01.2020 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag („ÖDLA“) über die Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnen, Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und auf den abgehenden Linien der KVB in die benachbarten Gebietskörperschaften über eine Laufzeit von 22,5 Jahren an die KVB zu vergeben. Außerdem soll die KVB weiterhin das System „KVB Rad“ als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse für eine Laufzeit von 10 Jahren fortsetzen.

Kulturentwicklungsplan beschlossen.

Außerdem hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, den von der Verwaltung vorgelegten Kulturentwicklungsplanung als kulturpolitische Handlungsmaxime der Stadt Köln zu sehen. Er hat die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Entwicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkeiten umzusetzen, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2020. Dazu wird eine Prioritätenliste erarbeitet und zur Abstimmung vorgelegt. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Ratsbeschlusses. Der Kulturentwicklungsplan ist auf der Internetseite der Stadt Köln veröffentlicht.

Drogenhilfe am Neumarkt

Beschluss:

  1. Der Rat beschließt für die Zeit, bis ein dauerhafter fester Standort in Neumarktnähe gefunden ist, vorübergehend ein mobiles Drogenhilfeangebot einzurichten, welches in zwei Fahrzeugen sowohl ein Beratungsangebot als auch die Möglichkeit zum Drogenkonsum bereitstellt, um dem Konsum illegaler Drogen im öffentlichen Raum in dem Bereich um den Neumarkt entgegenzuwirken.
  2. Für die Beschaffung der o.a. zwei Fahrzeuge beschließt der Rat die Verwendung investiver Finanzmittel in Höhe von 206.000 €, die im Rahmen der in 2018 nicht umgesetzten Maßnahme „Drogenkonsumraum am Neumarkt“ im Teilfinanzplan 0701 Gesundheitsdienste zur Verfügung stehen.
  3. Für die erforderlichen Aufwendungen des mobilen Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe in Höhe von insgesamt ca. 200.450 € in 2019 sowie von ca. 801.800 € ab 2020 stehen im Haushaltsplan 2019 sowie in der Mittelfristplanung zum Haushaltsplan 2019 ausreichend veranschlagte Haushaltsmittel im Teilergebnisplan 0701 Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. Da bislang noch kein fester Standort für einen Drogenkonsumraum am Neumarkt zur Verfügung steht, können die ursprünglich für den Betrieb dieses Drogenkonsumraums veranschlagten Mittel für den Betrieb des mobilen Angebotes verwendet werden.